Steuern

Grundsteuer


Kurzinformationen

Die unten aufgeführten Formulare und Merkblätter dienen zur Ersatzwertbemessung der Grundsteuer B. 

Ab 01.01.2025 ist die Ersatzwertbemessung nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt wird der Einheitswert (neu: Grundsteuerwert) zur Berechnung der Grundsteuer B ausschließlich durch das jeweilige Finanzamt festgesetzt.

Nähere Informationen siehe unter Weiterführendes.


Weiterführendes

Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer:


Ansprechpartner

Frau Gertig
Raum 11
Dorfmitte 14a
Telefon (039887) 758-20
Telefax (039887) 758-30

Frau Kohtz
Raum 11
Dorfmitte 14a
Telefon (039887) 758-20
Telefax (039887) 758-30

Frau Schubert-Burr
Raum 11
Dorfmitte 14a
Telefon (039887) 758-10
Telefax (039887) 758-30


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).